DDeutschtest Simulator
← Alle Beiträge

Einbürgerung ohne B1: Welche Ausnahmen das Gesetz kennt

Veröffentlicht

Ohne B1 eingebürgert zu werden, ist nur in wenigen, im Gesetz genau beschriebenen Fällen möglich. Ganz verzichtet wird auf Deutsch bei Krankheit, Behinderung oder Alter; Kinder unter 16 brauchen altersgemäßes Deutsch. Mündliches Alltagsdeutsch statt B1 reicht für frühere Gastarbeiter und Vertragsarbeiter der DDR und in Härtefällen, in denen du nachweist, dass B1 trotz ernsthafter Bemühungen nicht zu schaffen ist. Für alle anderen gilt B1, mündlich und schriftlich.

Was verlangt das Gesetz im Regelfall?

Nach § 10 StAG hast du nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn unter anderem zwei Bedingungen erfüllt sind: ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Die Sprache ist nachgewiesen, wenn du die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 erfüllst; das Bundesinnenministerium spricht von B1 mündlich und schriftlich. Die Kenntnisse zeigst du in der Regel mit dem Einbürgerungstest: 33 Fragen, 17 richtige reichen.

B1 heißt nicht zwingend eine neue Prüfung. Ein früheres Zertifikat auf B1 oder höher zählt, und manche Behörden nennen weitere Nachweise, etwa vier Jahre erfolgreichen Besuch einer deutschsprachigen Schule oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss. Welche Nachweise es gibt, steht auf Deutschtest für die Einbürgerung.

Wann wird ganz auf Deutsch verzichtet?

In zwei Fällen. Erstens nach § 10 Abs. 6, wenn du die Sprache wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht nachweisen kannst. Dann entfällt auch der Einbürgerungstest. Das Gesetz nennt kein festes Alter; entscheidend ist, dass du B1 aus diesem Grund nicht erreichen kannst. Welche Belege die Behörde dafür sehen will, sagt sie dir; das Gesetz legt es nicht fest.

Zweitens bei Kindern unter 16: Für sie reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung (§ 10 Abs. 4 Satz 2). Ehepartner und minderjährige Kinder können zwar gemeinsam mit dir eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine fünf Jahre hier leben – aber nach denselben Voraussetzungen. Für einen Ehepartner gilt also ebenfalls B1.

Wann reicht mündliches Alltagsdeutsch?

Auch hier nennt das Gesetz zwei Fälle, und in beiden heißt der Maßstab: Du kannst dich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben mündlich auf Deutsch verständigen. Schreiben wird nicht verlangt, und der Einbürgerungstest entfällt.

Fall Wer Grundlage
frühere Gastarbeiter eingereist über ein Anwerbeabkommen bis 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik, als Vertragsarbeiter bis 13. Juni 1990 in die DDR, oder als Ehepartner nachgezogen § 10 Abs. 4 Satz 3
Härtefall wer nachweist, dass B1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert ist § 10 Abs. 4a

Der Härtefall ist eine Kann-Regel: Die Behörde entscheidet nach Ermessen, und die Beweislast liegt bei dir. Was als «ernsthafte und nachhaltige Bemühungen» gilt, beschreibt das Gesetz nicht näher; frag die Behörde, welche Nachweise sie erwartet.

Gelten dieselben Ausnahmen für die Niederlassungserlaubnis?

Nur zum Teil, denn sie steht in einem anderen Gesetz. Für die Niederlassungserlaubnis verlangt das Aufenthaltsgesetz ebenfalls B1, verzichtet bei Krankheit oder Behinderung darauf und kann zur Vermeidung einer Härte darauf verzichten. Die Sonderregel für frühere Gastarbeiter steht in § 9 nicht; dafür kennt das Aufenthaltsgesetz eigene Wege mit weniger als B1, etwa für Inhaber der Blauen Karte nach 27 Monaten mit A1 oder für anerkannte Flüchtlinge nach fünf Jahren mit A2. Welcher Titel welches Deutsch braucht, steht in Niederlassungserlaubnis ohne B1?

Wichtig für die Reihenfolge: Hast du die Niederlassungserlaubnis über eine dieser Ausnahmen bekommen, heißt das nicht, dass auch die Einbürgerung ohne B1 geht. Dort zählen nur die Fälle oben.

Was bleibt, wenn keine Ausnahme passt?

Dann ist B1 der Weg, und es lohnt, den Nachweis gezielt anzugehen. Zwei Wege sind üblich: der Deutsch-Test für Zuwanderer, wenn du im Integrationskurs bist und darin B1 erreichst, oder eine B1-Prüfung wie telc Deutsch B1, die du selbst buchst. Wie sich beide unterscheiden, steht in DTZ oder telc B1. In telc Deutsch B1 brauchst du 60 % im schriftlichen und 60 % im mündlichen Teil, und ein Teil gleicht den anderen nicht aus.

Was B1 im Alltag bedeutet und wie du prüfst, wo du stehst, steht in Sprachniveau B1. Den Einbürgerungstest kannst du kostenlos im Online-Testcenter des BAMF üben; die Prüfung selbst kostet 25 €.

Dieser Artikel gibt das Gesetz wieder und ersetzt keine Beratung. Ob eine Ausnahme auf dich zutrifft, entscheidet die Einbürgerungsbehörde deines Wohnorts; frag dort, bevor du einen Antrag stellst oder eine Prüfung buchst.

Fragen

Reicht ein B2-Zertifikat statt B1?+
Ja. Das Gesetz verlangt mindestens die Anforderungen einer B1-Prüfung; ein höheres Zertifikat erfüllt sie.
Brauche ich den Einbürgerungstest, wenn ich von B1 befreit bin?+
Bei Krankheit, Behinderung oder Alter, bei früheren Gastarbeitern und im Härtefall nach Abs. 4a wird auch auf den Test verzichtet (§ 10 Abs. 6 StAG).
Werden Ehepartner und Kinder ohne B1 mit eingebürgert?+
Sie können mit eingebürgert werden, auch vor fünf Jahren Aufenthalt, aber nach Maßgabe von § 10 Abs. 1 – also mit denselben Voraussetzungen, Deutsch eingeschlossen; Kinder unter 16 brauchen altersgemäßes Deutsch.
Muss ich für B1 immer eine Prüfung machen?+
Nicht immer: Das Karlsruher Merkblatt nennt etwa vier Jahre an einer deutschsprachigen Schule oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss als Nachweis.

Quellen

Teste dich im Prüfungsformat

Ein kompletter Test pro Niveau ist kostenlos: mit Timer, mit Bewertung für Schreiben und Sprechen und deinen Punkten gegen 60 %.

Probetest kostenlos machen