Deutschtest für die Einbürgerung: B1 schriftlich und mündlich, zum Beispiel mit telc Deutsch B1
Für die Einbürgerung brauchst du zwei verschiedene Nachweise: Deutsch auf Niveau B1 und den Einbürgerungstest. Der Deutschtest ist eine Sprachprüfung wie telc Deutsch B1 (Zertifikat Deutsch); der Einbürgerungstest fragt nach Staat und Gesellschaft, nicht nach Sprache. Hier steht, was das Gesetz verlangt, welche Zertifikate zählen und wie sich die beiden Tests unterscheiden.
Was verlangt das Gesetz?
Das Staatsangehörigkeitsgesetz nennt beides getrennt: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Ausreichend heißt: die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Das Bundesinnenministerium sagt dazu: B1 mündlich und schriftlich. Einen Anspruch auf Einbürgerung hast du nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind; sie kostet 255 € pro Person. Siehe § 10 StAG.
Welche Zertifikate zählen?
Das Gesetz nennt keinen Anbieter, nur die Stufe B1. Als Nachweis kommen in Frage:
- telc Deutsch B1, auch Zertifikat Deutsch – entwickelt von telc, dem ÖSD, der Schweizer EDK und dem Goethe-Institut. Die Stadt Karlsruhe zum Beispiel verlangt in ihrem Merkblatt genau dieses Zertifikat, mündlich und schriftlich, und verweist für die Prüfungsorte auf telc und das Goethe-Institut.
- Der Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Ergebnis B1, wenn du ihn im Integrationskurs gemacht hast. Das BAMF erkennt ihn als Nachweis an.
- Ohne neue Prüfung: ein früheres Zertifikat auf B1 oder höher, vier Jahre erfolgreich an einer deutschsprachigen Schule, ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss oder ein deutschsprachiges Studium in Deutschland (so das Karlsruher Merkblatt).
- Kinder unter 16 brauchen nur altersgemäßes Deutsch. Wer B1 wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erreichen kann, ist davon befreit.
Welchen Nachweis deine Behörde annimmt, sagt dir die Einbürgerungsbehörde deines Wohnorts – frag, bevor du dich zur Prüfung anmeldest. Die Prüfung buchst und bezahlst du selbst.
telc Deutsch B1: warum beide Teile zählen
telc Deutsch B1 hat einen schriftlichen Teil – Lesen, Sprachbausteine, Hören und Schreiben, 150 Minuten – und eine mündliche Prüfung zu zweit, etwa 15 Minuten. Das Zertifikat bekommst du nur mit 60 % in beiden Teilen: 135 von 225 Punkten schriftlich und 45 von 75 mündlich. Ein starker schriftlicher Teil gleicht eine schwache mündliche Prüfung nicht aus. An der VHS Rhein-Sieg kostet die Prüfung 185 €; unsere Probetests: einer pro Niveau kostenlos, alle für 39 € für 90 Tage.
Deutschtest und Einbürgerungstest: der Unterschied
| Deutschtest (z. B. telc Deutsch B1) | Einbürgerungstest | |
|---|---|---|
| Was er prüft | Deutsch: Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen | Wissen über Demokratie, Geschichte, Gesellschaft und dein Bundesland |
| Form | schriftlicher Teil und mündliche Prüfung zu zweit | 33 Fragen mit je vier Antworten, 60 Minuten |
| Bestanden | 60 % schriftlich und 60 % mündlich | 17 von 33 Fragen richtig |
| Wo | in einem telc-Prüfungszentrum | in einer Prüfstelle des BAMF |
| Kosten | je nach Zentrum, an der VHS Rhein-Sieg 185 € | 25 € |
Für den Einbürgerungstest übst du kostenlos im Online-Testcenter des BAMF, mit allen 310 Fragen – dafür brauchst du uns nicht. BAMF: Einbürgerung und Einbürgerungstest
Und für die Niederlassungserlaubnis?
Auch dort ist B1 die Grenze: Die Niederlassungserlaubnis verlangt ausreichende Deutschkenntnisse, und das Aufenthaltsgesetz setzt sie mit Niveau B1 gleich (§ 2 Abs. 11 und § 9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG).
Die Behörde will B1, schriftlich und mündlich. Ein kompletter Probetest im Format telc Deutsch B1 ist kostenlos: mit Timer, Schreiben und Sprechen bewertet von einem Sprachmodell und deinen Punkten gegen 60 % in beiden Teilen – so siehst du vor der Anmeldung, welcher Teil noch fehlt.
B1-Probetest kostenlos machen